Neue Technische Regel Heizölverbrauchertankanlagenzur Übersicht
Auszug aus dem Verbandsrundschreiben vom 11. Februar 2015
Neues zur wichtigen Technischen Regel Heizölverbrauchertankanlagen
Neue TRwS 791 Teil 1 und Gelbdruck TRwS 791 Teil 2
Die Technische Regel Heizölverbraucheranlagen liegt jetzt in zwei Teilen vor:
Teil 1 Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von HEL-Anlagen
Teil 2 Anforderungen an bestehende Anlagen – Entwurf zur Stellungnahme bis April 2015
Wie alle anderen TRwS bzw. DWA-Arbeitsblätter konkretisiert die TRwS 791 die technischen und betrieblichen Anforderungen, im vorliegenden Fall im Sinne der §§ 62 und 63 WHG. Passagen der TRwS 791, die auf die AwSV Bezug nehmen, sind folgendermaßen zu verstehen: Ist die AwSV noch nicht in Kraft, so gelten die landesrechtlichen Vorschriften. Sind bei einem Verweis auf die AwSV entsprechende Vorschriften im Landesrecht nicht enthalten, so ist die TRwS als Empfehlung anzusehen.
Mit oder ohne AwSV – von der TRwS 791 ist mit Recht zu erwarten, dass sie nicht nur die Lücke der TRbF 20 in Bezug auf die HEL-Anlagen schließt. Die 791 enthält für eine Aufstellung in Auffangräumen Abstandsregelungen, die auch den in neuen DIBt-Zulassungen genannten entsprechen. Als wertvoll werden sich auch die zusammengefassten Anforderungen bei der Befüllung (Anhang C Maßnahmen vor, während und nach der Befüllung) erweisen. Die wichtige TRwS 791 müssen Sie leider käuflich erwerben.
Die Bezugsquelle lautet: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon: 02242/872-333, Telefax: 02242/872-100, E-Mail: info@dwa.de
Den Gelbdruck (Entwurf) der TRwS 791 Teil 2 „Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“ erhalten Sie über die Homepage der DWA im Entwurfsportal. Stellungnahmen können mit Hilfe der dafür vorgesehenen Word-Tabelle (http://de.dwa.de/themen.html) direkt an DWA (oder auch beim BBS) abgegeben werden.