Verlängerung der Anerkennung der SwSzur Übersicht
Mit Datum vom 12.07.2021 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg unsere Anerkennung als Sachverständigenorganisation verlängert. Damit ist die SWS für weitere 5 Jahre als Sachverständigenorganisation anerkannt.
Die Anerkennung umfasst folgende Fachgebiete:
- Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 47 i.V.m. Anlagen 5 und 6 sowie Anlage 7 AwSV,
- Erstellung von Gutachten nach §§ 41 f AwSV,
- Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben nach § 62 AwSV.