Verlängerung der Anerkennung der SwSzur Übersicht

Mit Datum vom 12.07.2021 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg unsere Anerkennung als Sachverständigenorganisation verlängert. Damit ist die SWS für weitere 5 Jahre als Sachverständigenorganisation anerkannt.

Die Anerkennung umfasst folgende Fachgebiete:

  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 47 i.V.m. Anlagen 5 und 6 sowie Anlage 7 AwSV,
  • Erstellung von Gutachten nach §§ 41 f AwSV,
  • Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben nach § 62 AwSV.