Mehr als 340 Fachbetriebezur Übersicht

Qualifizierte Fachbetriebe nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. nach §62 AwSV müssen bei erhöhtem Gefährdungspotenzial von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zum Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen beauftragt werden.

Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen Fachbetrieb beauftragen, der nach Wasserhaushaltsgesetz qualifiziert ist.

Mehr als 340 Fachbetriebe nach §62 AwSV sind aktuell von der SwS zertifiziert und werden von den Sachverständigen der SwS überwacht. Die SwS-Sachverständigen überwachen dabei nicht nur die  Fachbetriebe, sondern stehen ihnen auch als erfahrene und qualifizierte Ratgeber bei allen Fragestellungen zur Seite.

Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an einen Sachverständigen in ihrer Nähe oder an die SwS-Geschäftsstelle, um zu erfragen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um als Fachbetrieb zertifiziert zu werden.12