Technische Regel Heizölverbraucheranlagen überarbeitetzur Übersicht

Im Juli 2022 ist die TRwS A 791 „Heizölverbraucheranlagen“ in überarbeiteter Fassung bei der Deutschen Vereinigung Wasser Abwasser (DWA) erschienen.

Die TRwS konkretisiert die wasserrechtlichen technischen und betrieblichen Anforderungen im Sinne § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Dabei werden Festlegungen für neu zu errichtende und für bereits in Betrieb befindliche Heizölverbraucheranlagen aufgestellt.
DWA A-791
Die TRwS 791 ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG und richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Heizölverbraucheranlagen“ betroffen sind.

In der TRwS 791 sind die bisherigen Teile 1 (Neuanlagen) und 2 (Bestandsanlagen) zusammengefasst, und die Anforderungen wurden an die AwSV und die anderen neuen Technischen Regeln angepasst.

Die Sachverständigen der SwS beraten Sie gerne hinsichtlich der Anforderungen und Änderungen, die sich für Sie ergeben.