Aktuelles

Neues Fachfirmenverzeichnis

Die SwS listet als eine der ersten Sachverständigenorganisationen die von Ihr qualifizierten Fachbetriebe korrekt gemäß den Anforderungen des neuen Wasserrechtes. Nutzer unserer Fachbetriebsliste haben recht komfortable Suchmöglichkeiten nach Firmenname oder Ort. Beide Ausgabelisten können in alphabetischer oder auch umgekehrter Reihenfolge sortiert werden. Der weitere Klick auf eine Suchauswahl zeigt komplette Adresse und Tätigkeitsbereich des Fachbetriebes […]

SwS ist Inspektionsstelle I von Großpackmitteln

Gemäß aktuellem Anerkennungsbescheid Nr. 16026820 der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung und Forschung) ist die SwS als Inspektionsstelle I für wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) gemäß den Unterabschnitten 6.5.4.4.2 und 6.5.4.4.1 ADR/RID/IMDG-Code zugelassen. Die Zulassung ist gültig bis August 2019. Leiter der Inspektionsstelle ist Herr Maximilian Schlatterer in Hamburg (siehe Adressliste).

Kundennähe der SwS

Die Sachverständigenorganisation SwS schreibt KUNDEN-NÄHE groß. Zum Vorteil von Anlagenbetreibern decken inzwischen 33 VAwS-Sachverständige ein weites Prüf- und Tätigkeitsgebiet ab. Weitere Verstärkungen, speziell in bislang nicht so gut abgedeckten Regionen, sind in Vorbereitung. Die Ausbildung entsprechend ausgesuchter Kandidaten läuft. Das Ziel „flächendeckend bundesweite Prüfung“ wird weiter und mit behutsamem Wachstum optimiert. Die fachliche Prüf-Palette reicht […]

Herbst-Erfahrungsaustausch in Papenburg

Der große Erfahrungsaustausch der SwS Sachverständigen findet vom 18. bis 20. September in Papenburg statt. Am Freitag begehen die SV eine Tankanlage und gleichen über die gemeinsame Praxis ihre Prüfanforderungen ab. Am Samstag findet ganztags der Erfahrungsaustausch statt. Ein Auszug aus den Besprechungspunkten: Benzin-Innenhüllen, Def. Anlagenabgrenzung, Stand Wasserrecht (AwSV, TRwS), bundesweite Regelungen Abscheider-Prüfung inkl. Prüfberichte und […]

Prüfung meiner Heizölanlage – Wozu?

Oberirdische Heizölanlagen (z.B. Batterietanks oder Kellertanks) mit einem Lagervolumen zwischen 1.000 und 10.000 Litern sind gemäß dem aktuell geltenden Wasserrecht nicht wiederkehrend prüfpflichtig. Dennoch wird vielfach dazu geraten, auch nicht prüfpflichtige Anlagen durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen – aber wozu? Die Praxis zeigt: Drei von vier Schadensfälle treten bei genau solchen oberirdischen Heizölanlagen mit geringen Lagermengen auf. Mängel können auch nach jahrzehntelanger, schadenfreier Nutzung der Anlage zum Austritt von Heizöl führen. Diese Mängel wären bei einer Prüfung, welche für größere sowie sämtliche unterirdische Anlagen ohnehin vorgeschrieben ist, wahrscheinlich entdeckt und der Schaden verhindert worden.

Im Zweifel lieber prüfen lassen

Die Erfahrung zeigt, dass gerade kleinere, nie geprüfte Heizöl-Tankanlagen Mängel aufweisen. Diese Mängel und Fehlerquellen könnten vielfach leicht behoben werden. Kommt eine Heizöl-Tankanlage „in die Jahre“, kann das Versagen einer nicht ausreichend geprüften Sicherungseinrichtung gravierende Folgen für Haus und Umwelt haben. Tankbetreibern kann man deswegen nur raten, Tank und zugehörige Sicherungseinrichtungen alle 5 Jahre einer […]

TRÖL neue Technische Regeln Ölanlagen

Auszug aus dem Verbandsrundschreiben vom 24. März 2015: Neue TRLÖ 2.0 Die vollständig überarbeitete Auflage der Technischen Regeln Ölanlagen liegt wenigen Tagen vor. Wir können Ihnen das unter Federführung der IWO erarbeitete Gesamtwerk zu Anlagentechnik, Gewässerschutz, Brandschutz und Gerätesicherheit nur empfehlen. Die TRÖL enthält u.a. auch die vollständige neue TRwS 791 Teil 1. Das Fachbuch […]

Neue Technische Regel Heizölverbrauchertankanlagen

Auszug aus dem Verbandsrundschreiben vom 11. Februar 2015 Neues zur wichtigen Technischen Regel Heizölverbrauchertankanlagen   Neue TRwS 791 Teil 1 und Gelbdruck TRwS 791 Teil 2 Die Technische Regel Heizölverbraucheranlagen liegt jetzt in zwei Teilen vor:   Teil 1 Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von HEL-Anlagen Teil 2 Anforderungen an bestehende Anlagen – Entwurf zur […]

Er hat viel zu schnell gefüllt

Wenn es bei der Befüllung von Heizöltanks, speziell von Heizöl-Batterietankanlagen mit mehreren Tanks zu Ölunfällen kommt, ist der Ärger vorprogrammiert.
Eine umgehende Beseitigung des direkten Schadens unter Hinzuziehung der Feuerwehr oder eines entsprechenden Fachbetriebs ist u. U. noch einigermaßen problemlos; die Behörde gibt hier – sofern sie benachrichtigt wurde – allen Beteiligten vor, was zu tun oder zu lassen ist. Wurde auch noch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet „Heizölverbrauchertankanlagen“ hinzugezogen, ist die Schadenursache meist schnell gefunden und der Verursacher zweifelsfrei festgestellt. Geschah dies nicht, folgt der richtige Ärger dann meist bei der Bezahlung der auflaufenden Rechnungen für die Schadensanierung. Anlagenbetreiber und Tankwagenfahrer bzw. die Versicherungen beider Parteien schieben sich hier gegenseitig die Schuld am Unfall zu; die Gerichte werden angerufen und die einschalteten Rechtsbeistände tun ein Übriges, um die ohnehin schon aufgelaufenen Kosten noch weiter zu erhöhen.

Der Standardsatz und absolute Klassiker der Betreiberseite in diesem Fall ist: „Der hat ja viel zu schnell gefüllt!“

Neue Homepage online

Wir freuen uns, Ihnen ab heute die neue Homepage der SwS präsentieren zu können. Unser Internetauftritt im neuen Design ist nun übersichtlicher gegliedert und bietet allen Interessierten, Kunden und Partnern aktuelle Informationen. Zudem wurde die Seite so gestaltet, dass sie auf unterschiedlichen Medien (Bildschirm, Tablet, Smartphone) optimal dargestellt wird. Ein modernes Redaktionssystem erlaubt es, die […]